In Deutschland gibt es pro Jahr mehr als 2,3 Millionen Verkehrsunfälle. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stellt sich für den Geschädigten häufig die Frage nach einer Nutzungsausfallentschädigung. Doch was ist Nutzungsausfall? Was man darunter versteht und wie dieser berechnet wird, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Entschädigung, die der Geschädigte eines Unfalls erhält, wenn sein Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Unfalls nicht mehr fahrbereit ist. Wird das Fahrzeug repariert, steht dem Geschädigten für den Reparaturzeitraum ein Ersatzwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Der Geschädigte hat nur dann Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn sein Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und deshalb nicht zur Verfügung steht. Nutzungsausfall kann für den Zeitraum der Reparatur, also die Dauer der Fahruntauglichkeit geltend gemacht werden. Ist das Fahrzeug sehr stark beschädigt und nicht mehr verkehrssicher und verkehrstüchtig, dann beginnt der Anspruch direkt nach dem Unfall.
Eine weitere Voraussetzung ist, das dem Geschädigten kein Ersatzwagen oder eigenes Zweitfahrzeug zur Verfügung steht. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, verlangt in der Regel einen Nachweis darüber, dass tatsächlich Nutzungsausfall entstanden ist. Auch die Reparatur oder Kauf eines Fahrzeugs muss nachgewiesen werden. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kann mit einem entsprechendem Gutachten Nutzungsausfall nachweisen.
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen für die Dauer des Nutzungsausfalls. Der Geschädigte erhält in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur oder die Dauer der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten vom Kfz-Gutachter. Nutzen Sie dieses Gutachten, um Nutzungsausfall nachzuweisen und Ihren Anspruch geltend zu machen. Die Kosten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Kfz-Sachverständigenbüro Dr. Stiefelhagen ist Ihr unabhängiger und kompetenter Partner für Kfz-Gutachten. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung, um Nutzungsausfall nachzuweisen und Ihren Anspruch geltend zu machen. Gerne beraten wir Sie auch zu weiteren Fragen rund um Nutzungsausfallentschädigung. Kontaktieren Sie uns, wir helfen sofort!

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