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Nach dem Unfall - sollten Sie niemals!

  • Autorenbild: Kfz-Sachverständiger
    Kfz-Sachverständiger
  • 17. März 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Mai 2022

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen Anwalt und einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen. Mögliche Ansprüche können teilweise erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden, da die Erfahrung zeigt, dass die gegnerischen Versicherungen immer Ihre eigenen Interessen vertreten!


Nach dem Unfall - sollten Sie niemals:

  • vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!

  • vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen.

  • Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung z.B. über die

  • Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen eingehen!

Nach der polizeilichen Aufnahme des Unfallschadens sollten Sie einen verkehrsrechtsversierten Anwalt des Vertrauens konsultieren und einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen! Niemals sollte die Versicherung des Schädigers auch gleichzeitig Ihr Ratgeber sein!





 
 
 

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