In diesem Beitrag möchten wir Ihnen erläutern, welche Schritte Sie als Geschädigter oder Verursacher eines Unfalls mit einem Leasingfahrzeug unternehmen sollten.
Als erstes sollten Sie sich um Ihre eigene Gesundheit kümmern. Sichern Sie die Unfallstelle ab und alarmieren Sie die Polizei. Die Polizei dient dazu, die Unfallstelle zu sichern und den genauen Hergang des Unfalls festzustellen. Achten Sie darauf, dass Sie mit der Polizei und den anderen beteiligten Personen keine Schuldzuweisungen oder Ähnliches tätigen. Bitten Sie die Polizei um eine Kopie des Unfallprotokolls und sichern Sie sämtliche Beweise, wie z.B. Fotos von der Unfallstelle und Schäden am Fahrzeug.
Wie bei jedem anderen Unfall muss die Schuldfrage geklärt werden. Sind sich beide Unfallparteien uneinig, wer den Unfall verursacht hat, muss zwingend die Polizei verständiget werden. Bei einem schweren Sachschaden, Personenschaden oder Verdacht auf Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol oder Drogeneinfluss ist das ebenfalls erforderlich. Die Polizei erstellt dann einen Unfallbericht, der die Basis für die Klärung der Schuldfrage bildet.
Wen trifft die Schuld? Drei Möglichkeiten
die gegnerische Partei ist für den Unfall verantwortlich
beide Parteien sind verantwortlich, eine Teilschuld
der Leasingnehmer ist Schuld
Ist der Unfall fremdverschuldet, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Die gegnerische Versicherung muss für die Reparatur und andere Kosten (Kfz-Gutachter, Anwalt ...) des Leasingnehmers bzw. Leasinggebers aufkommen.
Bei einer Tailschuld, werden die entstandenen Kosten für die Reparatur anteilig von den jeweiligen Haftpflichtversicherungen Unfallparteien übernommen.
Hat der Leasingnehmer den Unfall selbst verschuldet, handelt es sich um einen Kaskoschaden gegenüber der Leasinggesellschaft. Dieser Schaden wird von der Vollkaskoversicherung übernommen. Der Leasingnehmer hat in der Regel eine zuvor vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen.

Ein Kfz Gutachter kann Sie von Anfang an unterstützen
Falls die Schuldfrage bereits geklärt ist, sollten Sie einen Gutachter Ihres Vertrauens damit beauftragen, den genauen Schaden am Fahrzeug festzustellen. Sollte hingegen die Schuldfrage noch nicht geklärt sein, raten wir Ihnen einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, der sich um die weitere Vorgehensweise kümmern wird. Eine mögliche Klage muss mit dem Leasinggeber abgestimmt werden, da dieser die Zuständigkeit für das Fahrzeug hat.
Egal ob die Schuldfrage bereits geklärt ist oder nicht, Sie sollten in jedem Fall einen unabhängigen Kfz-Gutachter damit beauftragen, den genauen Schaden am Fahrzeug festzustellen. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Beweise gesammelt werden und Sie im Falle eines Streits mit der Leasinggesellschaft auf der sicheren Seite sind.
Bei einem Autounfall mit einem Leasingfahrzeug sind drei Parteien beteiligt:
Unfallverursacher
Leasinggeber
Leasingnehmer (Sie selbst)
Welche Rechte und Pflichten Sie in dieser Situation haben, hängt davon ab, wie der Unfall genau passiert ist. Der Leasingvertrag ist eine besondere Art eines Mietvertrages. Eigentümer des Fahrzeug ist in diesem Fall die Leasinggesellschaft, Sie selbst sind Mieter und haben das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum gemietet. Während der Laufzeit des Leasingvertrages bleiben Sie als Mieter jedoch haftbar für alle Schäden am Fahrzeug. Der Leasinggeber sollte nach einem Autounfall unabhängig davon ob Sie die Schuld tragen oder nicht, umgehend informiert werden. Es ist immer sinnvoll einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieser hilft Ihnen zum Beispiel dabei, eine Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer des Fahrzeuges geltend zu machen. Außerdem kann mit der Beauftragung eine Wertminderung des Fahrzeuges aufgrund des Unfalls festgestellt werden.
Kurz zusammengefasst: Was ist bei einem Autounfall mit einem Leasingauto zu beachten?
Unfallstelle absichern
Erste Hilfe leisten wenn notwenig
Polizei verständigen auch bei geklärter Schuldfrage
Unfallort, Schäden bestmöglich dokumentieren
Kfz-Gutachter beauftragen
Bei unklarer Schuldfrage Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen
Meldung des Unfalls bei der Leasinggesellschaft (Eigentümer der Fahrzeugs)
Abstimmung mit dem Leasinggeber über weitere Schritte
Tipp: Gerade bei einem Leasingfahrzeug ist ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig. Wir empfehlen Ihnen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, damit Sie im Falle eines Selbstverschuldeten Unfalls nicht auf den vollen Kosten der Reparatur sitzen bleiben. Eine Vollkaskoversicherung und GAP Deckung können vor hohen Kosten nach einem Autounfall, aber auch bei der Rückgabe nach Ablauf des Leasingvertrages, schützen.
Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen weiter!
Ingenieurbüro Dr. Stiefelhagen - Ihr Kfz Gutachter aus Bonn

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